Denkmalgeschütztes Haus renovieren:
Diese Punkte müssen Sie beachten

Ein denkmalgeschütztes Haus zu renovieren, kann eine exzellente Geldanlage sein. Je nach Lage und historischer Bedeutung kann die Renovierung einer denkmalgeschützten Immobilie mit öffentlichen Fördergeldern gefördert werden. In jedem Fall hat jedoch die Denkmalschutzbehörde ein Wörtchen mitzureden, denn gesetzliche Vorschriften legen detailliert fest, was bei der Renovierung eines denkmalgeschützten Hauses möglich ist und was nicht. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Denkmalgeschütztes Haus renovieren: Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde ist Pflicht

Gebäude von historischem Wert zu erhalten, ist eine öffentliche Aufgabe. Dabei sind es nicht nur Villen, Wohnhäuser, Kirchen und Schlösser, die unter den Denkmalschutz fallen: So sind zum Beispiel in ländlichen Bezirken auch oft alte Gehöfte, Stallungen und Scheunen als schützenswert eingestuft, die in besonderer Weise Baustile und -techniken der Vergangenheit dokumentieren. Den Erhalt historischer Bausubstanz zu sichern, ist Aufgabe der Denkmalschutzbehörden. Wer ein denkmalgeschütztes Haus renovieren lassen möchte, muss die geplanten Arbeiten mit den örtlichen Denkmalschutzbehörden abstimmen.

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    Dazu wird der Behörde ein Konzept vorgelegt, in dem alle geplanten Umbau-, Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen enthalten sind. Ohne schriftliche Genehmigung der Behörde dürfen keine Arbeiten am denkmalgeschützten Haus durchgeführt werden.

    Denkmalschutz ist nicht gleich Denkmalschutz

    Die gesetzlichen Vorschriften zum Denkmalschutz sind nicht bundeseinheitlich; sie variieren von Bundesland zu Bundesland und können sich auch von Kommune zu Kommune unterscheiden. Es empfiehlt sich also, die Arbeiten durch eine erfahrene Fachfirma durchführen zu lassen, die mit den aktuellen Vorschriften und Richtlinien zum Denkmalschutz gut vertraut ist. Für den Eigentümer ist insbesondere die Unterscheidung zwischen Ensembleschutz und Einzeldenkmal wichtig. Wurde das Bauwerk als Einzeldenkmal eingestuft, umfasst der Denkmalschutz das gesamte Bauwerk inklusive der Fassaden, der Abwasservorrichtungen, der Dachkonstruktion, der Türen und Fenster. Hier darf durch Umbau und Renovierung nur wenig verändert werden. Beim Ensembleschutz muss lediglich das Erscheinungsbild des Hauses in seiner Gesamtheit bewahrt werden. was beim Umbau mehr Spielraum lässt. Es lohnt sich also, bereits das Sanierungskonzept von einem Fachbetrieb aufstellen zu lassen, der nicht nur die lokalen Regeln für den Denkmalschutz kennt, sondern in der Vergangenheit bereits oft mit der Behörde vor Ort zusammengearbeitet hat.

    Wo erhalten Sie Fördermittel für die Renovierung denkmalgeschützter Immobilien?

    Wer ein denkmalgeschütztes Haus renovieren lassen möchte, kann unter Umständen von mehreren Instanzen auf verschiedenen Ebenen Zuschüsse und günstige Kredite erhalten. So fördert zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Erhalt und den Ausbau denkmalgeschützter Immobilien insbesondere durch ihre Programme zur energieeffizienten Sanierung.

    Bodensanierung München

    Doch auch die Denkmalschutzbehörde vor Ort kann in manchen Bundesländern Fördergelder bereitstellen. Gemeinden, Landkreise und Bezirke verfügen oft ebenfalls über ein Budget zur Förderung von Maßnahmen des Denkmalschutzes, zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus oder zur allgemeinen Städtebauförderung. Und nicht zuletzt können Sie auch Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, wenn Sie ein denkmalgeschütztes Haus renovieren lassen möchten – bis zu 90% der Kosten in einem Zeitraum von zehn Jahren, wenn Sie den Wohnraum selber nutzen. Als lokal ansässiger Fachbetrieb wissen wir über die Fördermöglichkeiten aus öffentlicher Hand Bescheid und können Sie bei der Antragstellung unterstützen.

    Bausystems GmbH
    Ihr Partner bei der Renovierung denkmalgeschützter Immobilien

    Klingt kompliziert? Ist es aber nicht, wenn man Erfahrung in der Sanierung und im Ausbau von Baudenkmälern hat. Bausystems stellt nicht nur gemeinsam mit Ihnen ein Sanierungskonzept auf, das den Anforderungen der Denkmalpflege entspricht, und lotet mit Ihnen Fördermöglichkeiten aus – wir beraten auch über Möglichkeiten der Wärmedämmung und der Heizungsmodernisierung, darüber, was als historisch wertvolle Substanz erhalten werden muss und vieles mehr. Und wir setzen alle Umbau-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen in höchster fachlicher Qualität um, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. So stellen wir gemeinsam sicher, dass Ihr Baudenkmal die optimale Balance zwischen dem Erhalt wertvoller historischer Bausubstanz und modernem Wohnkomfort erreicht.

    Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Mail! Gern vereinbaren wir mit Ihnen zeitnah einen Gesprächstermin oder einen Vor-Ort-Termin.

    Generalunternehmen für Komplettsanierung, Haus- und Wohnungsrenovierung

    Ihre individuellen Fragen beantworten wir Ihnen gern in einem unverbindlichen ersten Beratungstermin.