Renovierungsschäden: Welche Art Versicherung zahlt?
Sie möchten die eigene Solaranlage montieren und beschädigen das Dach? Das Innengerüst für das Neudesign der Wände kippt und zerdeppert das Fenster? Das defekte Wasserrohr zerstört die Böden und das Mobiliar? – Klassische Renovierungen verschaffen Ihnen als Besitzer der Immobilien hohe Mehrwerte, bergen jedoch auch diverse Risiken, die Sie absichern sollten.
Nicht selten meinen gerade die privaten Bauherren, dass die Hausratversicherungen solche Schäden generell decken. Doch das gilt als klassischer Irrtum. Ob und welche Arten der gängigen Versicherungen die durch die Renovierungstätigkeiten entstandenen Schäden abdecken, bestimmen diverse Faktoren. Bausystems München informiert und bietet Ihnen kostenlose Beratung.
Wann erstatten Hausratversicherungen?
Die klassischen Hausratversicherungen decken spezifische Risiken der Renovierungen ab. Als Klassiker gelten Sturmschäden und die Wasserschäden – also etwa das Schädigen des Hab und Guts durch defekte Rohre. Auch Feuer wird abdeckt, wenn dies explizit als Teil der versicherten Schäden festgesetzt wurde. Als klassische Kategorie gelten sogar die kriminellen Delikte. Die diversen Schäden, die Besitzern während der jeweiligen Renovierungstätigkeiten etwa durch Diebstahl oder auch durch Vandalismus entstehen, erstatten die Hausratversicherungen.
Was diese nicht abdecken, sind Schäden, die Sie fahrlässig verschulden. Wenn Sie das Parkett schädigen, weil Sie Farbdosen umschütten, oder Ihnen das Gerüst ins Fenster oder die Stereoanlage kracht, ist das Ihr eigenes Verschulden und wird nicht erstattet. Sie wurden durch Freunde und Bekannte unterstützt, die etwas beschädigen? Dann erstatten die Kosten dieser Schäden die jeweiligen Haftpflichtversicherungen, doch erst nach präziser und unter Umständen langwieriger Prüfung.
Wenn die Handwerker die Schäden verschulden?
Auch solche Schäden gelten an Ärgernis, doch sie bieten Ihnen die Vorzüge, dass die Handwerker oder deren Versicherungen die Schäden abdecken und Ihnen keine Kosten entstehen. Als klassische Absicherung der Profis gelten die Betriebshaftpflichtversicherungen, die die Unternehmen vor den unter Umständen hohen Haftungskosten schützen.
Sind Sie Immobilienbesitzer und möchten Ihr Objekt umfassend sanieren oder modernisieren? Dann dienen Bauleistungs- und Bauwesenversicherung als der passende Schutz der jeweiligen Renovierungstätigkeiten. Denn die Hausratsversicherungen erstatten Schäden größerer Projekte, etwa Grundrissänderung, Aufstockung oder Kernsanierung, nicht und verweigern Zahlung unabhängig der Schuldigen. Sie erstatten auch Beschädigungen von Gegenständen durch unsachgemäße Behandlung nicht.
Der präzise Unterschied zwischen den Angeboten der Hausrat oder Haftpflicht und der Bauleistungs- und Bauwesenversicherung: Hausrat und Haftpflicht gelten als Produkte, die Sie dauerhaft abschließen, bieten jedoch weniger Schutz. Die spezifisch entwickelten Produkte der modernen Bauleistungs- und Bauwesenversicherung bieten hohen Schutz. Diesen genießen Sie projektbezogen. Als Faustregel gilt: Wenn Sie ausgedehnte Renovierungen oder Sanierungen planen, bieten Ihnen die spezifisch abgeschlossenen Produkte hoch effektive Absicherung.
Renovierungsschäden – Spezialisten schaffen soliden Schutz
Auch rund um Renovierung und Sanierung gilt der Dschungel der Versicherungen als dicht. Sie sollten unbedingt die Verträge vor Abschluss präzise prüfen. Denn das schützt Sie vor bösen Überraschungen. Besonders guten Schutz bietet Ihnen jedoch auch die hochwertige und geschützte Abwicklung der Renovierungstätigkeiten durch Spezialisten. Durch hohe Expertise schaffen wir die solide Basis sicherer Bauprojekte und als Ergänzung die gesetzliche Haftungsverpflichtung.
Bausystems München bietet Ihnen klug entwickelte Renovierung nach Bedarf und befreit Sie vom Risiko der Kosten, falls Sie selbst oder Freunde Renovierungsschäden erzeugen. Wenn Sie mögen, beraten wir Sie gut und kostenlos.