Staatliche Förderung: Sanierung und Renovierung, verschiedene Töpfe nutzen

Es hat sich einiges verändert in puncto Förderungsmöglichkeiten für Renovierung und Sanierung von Wohnraum – und Sie können davon profitieren:

Bis zum Sommer 2021 wurden beispielsweise die Fördermittel für eine neue Heizung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) ausgegeben, während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Förderung einer Sanierung zuständig war.

Seither werden alle Förderungsmöglichkeiten für Renovierung und Sanierung zentral über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vergeben. Als Generalunternehmen für Komplettsanierung, Haus- und Wohnungsrenovierung geben wir Ihnen im Folgenden einen Überblick zu den vielfältigen Möglichkeiten.

BEG-Förderungsmöglichkeiten für Renovierung und Sanierung

Die Umstellung betrifft auch einige Förderprogramme, die bislang sehr gut angenommen worden waren, wie beispielsweise die BAFA-Förderungen Heizungsoptimierung und Heizen mit erneuerbaren Energien oder die KfW-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen im Programm 430. Diese sind nun über die BEG-Förderung zur Sanierung abzurufen. Nach wie vor sind einzelne Maßnahmen an Ein- und Zweifamilienhäusern, aber auch Eigentumswohnungen sowie nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden möglich.

Die Sätze bewegen sich zwischen 20 und 45 Prozent, wobei die förderfähigen Aufwendungen je einzelne Maßnahmen als Berechnungsgrundlage angesetzt werden. Mit berücksichtigt werden die Umfeldmaßnahmen, die zur Realisierung der Maßnahmen unerlässlich sind. Dabei kann es sich beispielsweise um die Kosten für die Demontage und fachgerechte Entsorgung einer alten Heizung handeln. Allerdings ist die Höchstgrenze von 60.000 Euro pro Wohneinheit zu beachten, die alle förderfähigen Aufwendungen umfasst.

Wichtig:

Sollten Sie eine fachgerechte Planung und Begleitung der Baumaßnahme benötigen, stellt das BAFA dafür ebenfalls eine Förderung zur Verfügung.

Hier die wichtigsten BEG-Fördermöglichkeiten für Renovierung und Sanierung im Überblick:

  • Heizungstausch: 20 – 55%
  • Heizungsoptimierung: 20 – 25% zzgl. 20% Tilgungszuschuss KfW-152
  • Lüftungsanlagen Erneuerung bzw. Austausch: 20 – 25% zzgl. 20% Tilgungszuschuss KfW-152
  • Wärmedämmung: 20 – 25% zzgl. 20% Tilgungszuschuss KfW-152
  • Wärmeschutz Sommer: 20 – 25% zzgl. 20% Tilgungszuschuss KfW-152
  • Fenster: 20 – 25% zzgl. 20% Tilgungszuschuss KfW-152
  • Haustüren: 20 – 25% zzgl. 20% Tilgungszuschuss KfW-152
  • Planung und Baubegleitung: 50% der Kosten des Beraters, 50% über KfW-431

Angesichts der Fülle an Möglichkeiten, die sich nur teilweise kombinieren lassen, empfehlen wir eine umfassende Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an!

Kommunale Förderung für Sanierung sondieren

Behalten Sie bei Ihren Überlegungen bitte die kommunalen und in Ihrem Bundesland angebotenen Förderungsmöglichkeiten für Renovierung und Sanierung im Blick, denn diese lassen sich zum Teil auch mit den anderen Programmen gemeinsam beanspruchen. Sie werden schnell feststellen, wie lohnenswert vor allem eine energetische Sanierung sein kann: Einerseits wird sie staatlich umfangreich gefördert, andererseits reduzieren sich die Verbrauchswerte – und das zahlt sich nicht nur für Sie, sondern auch für unsere Umwelt aus.

Sollten Sie dazu Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

Beratung, Planung, Umsetzung – so gehen Sie am besten vor

Tragen Sie sich mit dem Gedanken an eine Sanierung oder Renovierung, dann empfehlen wir Ihnen zunächst eine umfassende Beratung. Gerne besprechen wir mit Ihnen im Vorfeld, ob sich die Einschaltung eines spezialisierten Energieberaters lohnt. Ein solcher Experte geht von der aktuellen Situation aus und erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan, der ebenfalls gefördert wird. Selbstverständlich gibt Ihnen dieser Energieberater Auskunft zu den Förderungsmöglichkeiten für Renovierung und Sanierung, die Sie in Anspruch nehmen können.

Wollen Sie zum Beispiel eine neue Umwelt- oder Gas-Hybrid-Heizung in ein Bestandsgebäude einbauen, können Sie – wie Sie der Aufstellung entnehmen können – interessante Zuschüsse erwarten. Gezahlt werden zwischen 20 und 55 Prozent für den Einbau, aber auch ein Bonus von zehn Prozent, sofern Sie bislang eine Ölheizung genutzt haben, die nun ausgebaut wird. Haben Sie zuvor einen individuellen Sanierungsfahrplan aufstellen lassen, warten weitere fünf Prozent Zuschuss auf Sie – damit können Sie rechnen.

Förderung der Sanierung – den Fiskus nicht vergessen!

Der Staat unterstützt Sanierungsvorhaben, Sie können also steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen: Bereits seit 2020 wird für einzelne und ganzheitliche Sanierungen an wenigstens zehn Jahre alten und vom Eigentümer selbst genutzten Wohnimmobilien ein Steuerbonus von 20 Prozent eingeräumt.

Der geltend zu machende Höchstbetrag beläuft sich auf 40.000 Euro, die sich auf drei Jahre verteilen können. Sie geben die relevanten Aufwendungen einfach im Rahmen der Einkommensteuererklärung für den betreffenden Zeitraum an und reduzieren so Ihre Steuerlast. Mit Sicherheit kann Sie der Steuerberater Ihres Vertrauens tatkräftig unterstützen.

Ansprechpartner Ihres Vertrauens: Bausystems GmbH in München

Wie Sie sehen, stehen Ihnen einige Wege offen, sich mit einer staatlichen Förderung die Sanierung erleichtern zu lassen. Wie Sie dabei vorgehen und was Sie dabei zu beachten haben, das erläutern wir Ihnen gerne ausführlich: Besprechen Sie am besten Ihr Sanierungs- oder Renovierungsvorhaben in Ruhe mit uns.

Wir werden Ihnen unsere Möglichkeiten aufzeigen, tragfähige Vorschläge unterbreiten und Sie mit alle unseren Kompetenzen und Erfahrungen mit einer erstklassigen Umsetzung unterstützen – darauf können Sie sich verlassen.

Generalunternehmen für Komplettsanierung, Haus- und Wohnungsrenovierung

Ihre individuellen Fragen beantworten wir Ihnen gern in einem unverbindlichen ersten Beratungstermin.